Biomasse

Biomasse

die thermisch genutzt werden darf,
dies ist für Deutschland in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt.

Diese wird gerade Überarbeitet. Im Entwurf ist folgende Biomasse als Regelbrennstoff genannt:

  • naturbelassenes stückiges Holz (einschließlich anhaftender Rinde), beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen,
  • naturbelassenes nicht stückiges Holz, beispielsweise in Form von Sägemehl, Spänen, Schleifstaub oder Rinde,
  • Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts oder Holzpellets
  • gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,
  • Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,
  • Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe, Getreideganzpflanzen, Getreidekörner und -bruchkörner, Pellets aus Getreideganzpflanzen oder Getreidekörnern, Getreideausputz, Getreidespelzen und -halmreste,
  • naturbelassene Pflanzenöle oder Pflanzenölester,
  • Klärgas mit einem Volumengehalt an Schwefelverbindungen bis zu eins vom Tausend, angegeben als Schwefel, oder
  • Biogas aus der Landwirtschaft

Wissenswertes auf weiteren Homepages: